Was will die Landesregierung mit dem Vorarlberger Familienzuschuss erreichen?
Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft
Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem
Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über das Gemeindeamt.
Die zuständige Behörde ist die Abteilung Soziales und Familie im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Über nachstehenden link gelangen Sie zu allen Detailinformationen über Anspruchsberechtigung, Höhe des Familienzuschusses, Ermittlung des Nettoeinkommens der Familie, Antragsformular usw.