Bundespflegegeld
Personen die eine eigene Pension beziehen stellen den Antrag auf Pflegegeld bei der jeweiligen Pensionsversicherungsstelle.
PVA der Angestellten
PVA der Arbeiter
SV des österreichischen Bergbaues
SVA der Bauern
SVA der gewerblichen Wirtschaft
VA der österreichischen Bundesbahnen
Notwendige Unterlagen:
Bestätigung des Arztes auf Formular, Befunde
Stufe 1 EUR 154,20 mehr als 50 Stunden
Stufe 2 EUR 284,30 mehr als 75 Stunden
Stufe 3 EUR 442,90 mehr als 120 Stunden
Stufe 4 EUR 664,30 mehr als 160 Stunden
Stufe 5 EUR 902,30 mehr als 180 Stunden
wenn außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
Stufe 6 EUR 1.242 mehr als 180 Stunden
wenn zeitgleich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit der Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
Stufe 7 EUR 1.655,80 mehr als 180 Stunden
wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.
Landespflegegeld
Personen die keine Pension beziehen oder Gehalts- und Lohnbezieher sowie AMS-Leistungsbezieher sind, stellen den Antrag auf Landespflegegeld.
Notwendige Unterlagen:
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Bestätigung des Arztes auf Formular, Befunde
Bestätigung der Gemeinde
Die Pflegegeldstufen und die Höhe des Pflegegeldes sowie Pflegebedarf in Stunden pro Monat sind bereits beim Bundespflegegeld aufgelistet